Die Energiewende wird oft als Frage neuer Technologien erzählt: Windräder, Solarparks, Wasserstoff. Doch Silke Weyberg und Justin Müller lenken den Blick auf einen Punkt, der bisher eher fernab der Öffentlichkeit blieb und dennoch gewaltigen Einfluss auf das Gelingen der Energiewende haben kann. Es geht um die Anschlussförderung für bestehende Biogasanlagen.
In einem Gastkommentar für das Fachmagazin „energate“ weisen die Geschäftsführerin des Landesverbands Erneuerbare Energien Niedersachsen-Bremen und der Leiter Politische Angelegenheiten beim Energiekonzern EWE darauf hin, dass eine unscharfe Regelung im EEG 2023 eine tragende Säule der Energiewende ins Wanken bringt – ausgerechnet jene Anlagen, die verlässlich Strom liefern, wenn Wind und Sonne fehlen. „Dies führt zu teils existenziellen Folgen für die Betreiber“, schreiben sie – und machen klar, dass es sich nicht um ein Randproblem handelt, sondern um eine systemische Schwäche.
Wenn Markttreue bestraft wird
Konkret geht es um die Begrenzung des anzulegenden Wertes bei der Anschlussförderung. Maßgeblich ist nicht mehr der Zuschlagswert aus der Ausschreibung, sondern der Durchschnitt der tatsächlich geflossenen EEG-Zahlungen der vergangenen drei Jahre.
Was technisch klingt, wirkt in der Praxis fatal. Während der Energiepreiskrise sind die Marktwerte stark gestiegen, die Marktprämien tendierten dagegen „teilweise gegen null“. Das Ergebnis: Der Vergütungsanspruch aus der Ausschreibung darf faktisch nicht ausgezahlt werden. Betreiber, die sich marktgerecht verhalten haben, stehen schlechter da als jene, die es nicht taten. Der Ausschreibungswettbewerb verliert damit seine steuernde Funktion.
Weyberg und Müller betonen, dass es ihnen nicht um eine Ausweitung der Förderung geht. Die Vermeidung von Überförderung sei ordnungspolitisch richtig und unstrittig. Doch die aktuelle Auslegung treffe die Falschen. Netzbetreiber hätten keinen Ermessensspielraum, da das Gesetz ausdrücklich auf „Zahlungen nach dem EEG“ abstelle – nicht auf theoretische Vergütungsansprüche. In der Folge produzieren Anlagen „zu Vergütungssätzen unterhalb der Stromgestehungskosten“. Ohne Korrektur sei die Insolvenz vieler Betreiber unausweichlich.
Gesicherte Leistung steht auf dem Spiel
Besonders widersprüchlich erscheint diese Entwicklung vor dem Hintergrund der energiepolitischen Ziele. Biogasanlagen liefern steuerbare, gesicherte erneuerbare Leistung – genau jene Qualität, die im künftigen Energiesystem immer wichtiger wird. Die Autoren warnen davor, funktionierende Infrastruktur durch rechtliche Unklarheit zu verlieren. Ihr Appell ist eindeutig: Der Gesetzgeber muss schnell Klarheit schaffen und eine faire, sachgerechte Anschlussförderung ermöglichen. Andernfalls droht der Energiewende ein leiser, aber folgenreicher Rückschritt.