Die niedersächsische Landesregierung will ihre Förderprogramme im Wohnungsbau in den kommenden Monaten grundlegend neu ordnen. Bisherige Regelungen, die im „Wohnraumförderprogramm 2019“ zusammengefasst waren, sollen künftig in drei eigenständige Richtlinien gegliedert werden – für Mietwohnraum, Eigentumsförderung sowie das Segment „Junges Wohnen“. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Christian Fühner hervor. Ziel sei es, Antragstellerinnen und Antragstellern wie auch den Bewilligungsstellen mehr Übersichtlichkeit und Rechtssicherheit zu bieten, heißt es in der Antwort.
Mit der Neustrukturierung reagiert das Land auf die wachsenden Anforderungen am Wohnungsmarkt, etwa wenn es um mehr Wohnraum für Studierende geht oder bei der Förderung von Eigentum für Familien. Durch die neue Ordnung lassen sich Förderbedingungen passgenauer zuschneiden und bei Bedarf schneller anpassen, hofft die Landesregierung. Damit verspricht sie sich auch eine höhere Bereitschaft privater Investoren, die bisher oft an komplexen Vorgaben gescheitert sind.
Niedersachsen will attraktiver für Investoren werden
Parallel dazu verweist das Wirtschaftsministerium auf neue Bundesprogramme, die seit September greifen: Dazu zählen die Bundesförderung für klimafreundlichen Neubau sowie ein angekündigtes Programm „Gewerbe zu Wohnen“, das die Umnutzung leerstehender Büros und Läden unterstützt. Zusammen mit der geplanten Neuordnung im Land könnte Niedersachsen damit zu einem attraktiveren Standort für Investoren werden, die sowohl sozialen Wohnraum als auch neue Eigentumsmodelle realisieren wollen.